Adressauskunft bestellen
Preis
CHF 21.20
Bemerkung
Inhalt der Adressauskunft
Sofern keine Datensperre hinterlegt ist, werden folgende Daten bekannt gegeben:
- Aktuelle Wohnadresse in der Gemeinde Oensingen
- Bei abgemeldeten Personen: Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
- Sollten weitere Angaben zu einer Person benötigt werden, können diese im Feld "Begründung" angegeben werden. Die Einwohnerdienste dürfen nur Personendaten gemäss §22 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) bekanntgeben..
- Der Zivilstand und das Todesdatum werden bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird (bitte den entsprechenden Nachweis hochladen).
Adressauskunft bei Datensperre
Falls die gesuchte Person eine Datensperre erlassen hat, erhalten Sie von uns eine entsprechende Rückmeldung. Gesperrte Adressen können wir aus Gründen des Datenschutzes nur bekannt geben, wenn Sie gegenüber der gesuchten Person einen Rechtsanspruch geltend machen können. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Interessennachweis (z. B. Verlustschein).
Kosten (§ 17, Abs. 15 Gebührenreglement Gemeindeverwaltung)
Jede Adressauskunft kostet CHF 21.20 (inkl. Porto). Bei der Adressauskunft handelt es sich um einen Auszug der aktuellen Daten des Einwohnerregisters. Die Kosten müssen auch bezahlt werden, wenn eine Person im Einwohnerregister nicht bekannt oder nach unbekannt weggezogen ist.
Zustellung der Adressauskunft
Die Einwohnerdienste stellen Ihnen die Adressauskunft per A-Post zu.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.