Hundesteuer
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (Verkauf oder Schenkung), Übernahme (Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt ab dem Jahr 2026 CHF 155 pro Hund. Die Hundesteuer setzt sich wie folgt zusammen:
- CHF 120 (Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Oensingen, § 18)
- CHF 35 (Kantonales Gesetz über das Halten von Hunden, § 11)
Alle Hundehalter erhalten durch die Einwohnergemeinde Oensingen anfangs April eine Rechnung für die in der Hundedatenbank Amicus registrierten Hunde. Die Rechnung ist bis Ende April zu bezahlen.
Für nicht angemeldete Hunde bzw. nicht bezahlte Hundesteuern wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
Bewilligungspflichtige Hunde
Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen.
Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, welche aus einer FCI-anerkannten Zucht mit entsprechenden Abstammungspapieren entstammen, bewilligt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Mischlinge der oben aufgeführten Rassen, der American Pit Bull Terrier (keine FCI-anerkannte Rasse) sowie der American Bully (gemäss Datenbank als Mischling des American Staffordshire Terriers definiert; keine FCI-anerkannte Rasse) nicht bewilligungsfähig sind und somit im Kanton Solothurn nicht gehalten werden dürfen.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst direkt zu kontaktieren.
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 062 388 05 00 | einwohnerdienste@oensingen.ch |
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