Frühe Sprachförderung

Mit dem Angebot der frühen Sprachförderung soll gemäss kant. Sozialgesetz die Sprachkompetenz von Kindern, die ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt stehen, gefördert und gestärkt werden.

Alle in Oensingen wohnhaften Kinder, die ein Angebot der frühen Sprachförderung (Spielgruppe oder Kindertagesstätte) im Jahr vor dem Kindergarteneintritt besuchen, steht ein finanzieller Gemeindebeitrag zu.

Das Kind muss das Angebot der frühen Sprachförderung an mindestens zwei Halbtagen pro Schulwoche während mindestens zwei Stunden besuchen.

Der Gemeindebeitrag der frühen Sprachförderung beträgt pro Quartal und Kind CHF 125. Spielgruppen und Kindertagesstätte mit Sitz in Oensingen bringen den Gemeindebeitrag auf den Rechnungen an die Erziehungsberechtigten in Abzug. Ein Gesuch ist nur bei auswärtigen Angebotsanbietern notwendig. In begründeten Härtefällen kann der Gemeinderat auf Gesuch der Eltern hin individuell über höhere Beiträge entscheiden.

Das Reglement, die Verordnung und das Antragsformular können Sie hier herunterladen.