Todesfall / Bestattungsamt
- Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
- Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
- Melden Sie den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt. (Für Todesfälle, welche in Oensingen eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal, Tel. 062 311 91 81, zuständig.)
- Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das Zivilstandsamt normalerweise durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.
Bei einer Kirchen-oder Friedhofbenützung in Oensingen müssen Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei den Einwohnerdiensten Oensingen melden:
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Kopie des ärztlichen Todesscheines
Wir unterstützen die Angehörigen bei Todesfällen, bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankung, falls eine solche gewünscht wird.
Kontakte:
- röm-kath. Pfarramt Tel. 062 396 11 58
- evang.-ref. Pfarramt Tel. 062 396 12 24
In Oensingen stehen für die Bestattung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Erdgrab
- Urnengrab
- Urnennische in der Urnenwand
- Gemeinschaftsgrab
Die Kosten für die Erdbestattung bzw. Urnenbeisetzung können Sie dem Bestattungs- und Friedhofreglement entnehmen.
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 062 388 05 00 | einwohnerdienste@oensingen.ch |
| Name | Download |
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