Schulzahnpflege
Zuständiges Amt: Finanzen Nach Abschluss der Zahnbehandlungen stellt der Schulzahnarzt den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern eine Rechnung aus. Diese haben die Eltern direkt dem Zahnarzt zu bezahlen. Mit der Detailrechnung können allfällige Beiträge bei der Krankenkasse eingefordert werden. Folgende Schulzahnärzte stehen zur Auswahl:
Damit wir Ihnen den Gemeindebeitrag aus der Schulzahnpflege berechnen resp. auszahlen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Abteilung Finanzen berechnet die Gemeindebeiträge an die jeweiligen Behandlungen aufgrund der aktuellen Steuerzahlen (Steuerveranlagung Kanton). Zu beachten ist, dass die Beiträge max. 1 Jahr ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden können. Weitere Details entnehmen Sie dem Schulzahnpflegereglement oder der Schulzahnpflegeverordnung
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