AHV-ZweigstelleDie AHV-Zweigstelle ist eine Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (AHV-/IV-Rentner etc.) und der kantonalen Ausgleichskasse. Je nach kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ist die AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder den Sozialregionen angegliedert. Unsere Aufgaben sind insbesondere:
Die AHV-Zweigstelle kümmert sich vor allem um die Leistungen der 1. Säule. Schwerpunkt der AHV-Zweigstelle sind die Ergänzungsleistungen. Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV/IV aus. Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,
Die Ergänzungsleitungen werden durch die Kantone vergütet. Die Leistung kann in zwei Kategorien aufgeteilt werden:
Berechnung der Ergänzungsleistungen Grundsätzlich entspricht die jährliche EL der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen. Unter www.ahv-iv.ch sind sämtliche Merkblätter zu den Ergänzungsleistungen und auch ein Formular zur provisorischen Berechnung der EL vorzufinden. Formulare zu Sozialversicherungen Sämtliche Formulare bezüglich Sozialversicherungen (Bsp. Anmeldung Altersrente, Nichterwerbstätige, Versicherungsausweis, Ergänzungsleistung etc.) sind direkt auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) vorzufinden. Publikationen
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