Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot

30. Juli 2026
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 "sehr gross" angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung des "Erweiterten Sonderstabs Waldbrand" hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot im Wald, im Garten sowie überall im Freien verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der "Erweiterte Sonderstab Waldbrand" beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen und hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der fehlenden Niederschläge die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 "sehr gross" eingestuft.

Den genauen Wortlaut der Verfügung können Sie dem Anhang "260720 Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots" entnehmen.

Gemeindeverwaltung Oensingen

Plakat Waldbrandgefahr
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260720 Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 118 kB) Download 0 260720 Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots
260730 Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (PDF, 144 kB) Download 1 260730 Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot