Information - Abstimmungsunterlagen wurden teilweise doppelt verschickt

22. Mai 2026

Mehrere Personen in Oensingen haben zwei Stimmcouverts für die Abstimmung vom 
14. Juni 2026 erhalten.

Familiennamen G und H betroffen
Beim Versand der Abstimmungsunterlagen für den kommenden Urnengang vom 14. Juni 2026 haben in Oensingen einzelne Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr Stimmcouvert doppelt erhalten. Betroffen ist gemäss aktuellem Wissensstand ein Teil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit den Anfangsbuchstaben G und H beim Familiennamen.

Aufgrund eines Fehlers beim Druck der Stimmrechtsausweise wurden einzelne Stimmcouverts doppelt verschickt. Die Einwohnergemeinde Oensingen entschuldigt sich für dieses Malheur. 

Doppelte Stimmabgabe ist strafbar
Die Einwohnergemeinde Oensingen steht mit der Staatskanzlei des Kantons Solothurn im Austausch. Gemeinsam wurden Anpassungen im Ablauf des Wahlsonntags besprochen und durch geeignete Kontrollmechanismen des Wahlbüros kann eine doppelte Stimmabgabe in jedem Fall verhindert werden.

Doppelte Stimmabgaben sind nicht zulässig und können strafrechtlich geahndet werden. Wer das Abstimmungsmaterial doppelt erhalten hat, muss einen Satz Unterlagen vernichten oder kann diesen bei den Einwohnerdiensten Oensingen abgeben. Für Rückfragen stehen die Einwohnerdienste zur Verfügung.

Alle Stimmberechtigten sollten bis am Samstag, 23. Mai 2026 ihr Stimmcouvert in ihrem Briefkasten haben, andernfalls bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit den Einwohnerdiensten Oensingen. 

Einwohnergemeinde Oensingen