Mutation im Gemeinderat / Gewählterkläung

28. August 2025

Infolge Demission scheidet Hermann Hofstetter per 28. August 2025 aus dem Gemeinderat aus. Gemäss § 126 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) erklärt die Gemeindeverwaltung als gewählt, wer auf der betreffenden Liste unter den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat.

Für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2029 wird somit Peter Kolb, SVP, der Liste 1, per 29. August 2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderats der Einwohnergemeinde Oensingen als gewählt erklärt.

Oensingen, 28. August 2025

EINWOHNERGEMEINDE OENSINGEN

Gemeindeverwaltung

 

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger Thal Gäu Olten (§§ 157 und 160 GpR).