Einberufung der Stimmberechtigten

7. Mai 2025

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 lit. a Ziffer 2, i.V.m. mit § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für die Geschäftsprüfungskommission am 28. September 2025 statt.
1.1.   Wahlvorschläge für die Wahl der Geschäftsprüfungskommission sind bis Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 13. August 2025, bis Montag, 18. August 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).    
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde-verwaltung einzureichen.
2. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Kommissions- und Arbeitsgruppenwahlen in der Kompetenz des Gemeinderats am 22. September 2025 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder von folgenden Kommissionen und Arbeitsgruppen:
 
  Kommission Mitglieder Ersatzmitglieder
  Baukommission 9  
  Energiestadtkommission 7  
  Feuerwehrkommission nach Feuerwehrreglement  
  Kultur- und Sportkommission 7  
  Wahlbüro 11 2
       
  Arbeitsgruppe    
  OK Zibelimäret     9 – 13  
  Schulgesundheit  4  

Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindeverwaltung oder bei einer der Parteien melden (Telefon 062 388 05 00 oder gemeindeverwaltung@oensingen.ch), wobei nur die Baukommission und das Wahlbüro politisch gewählt werden. Anmeldefrist ist der
25. August 2025.

Oensingen, 28. April 2025    

GEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident: Fabian Gloor
Stabsstelle: Madeleine Gabi