Einberufung der Stimmberechtigten
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 lit. a Ziffer 2, i.V.m. mit § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
1. | In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für die Geschäftsprüfungskommission am 28. September 2025 statt. | ||
1.1. | Wahlvorschläge für die Wahl der Geschäftsprüfungskommission sind bis Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen. | ||
1.2. | Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 13. August 2025, bis Montag, 18. August 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR). | ||
1.3. | Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde-verwaltung einzureichen. | ||
2. | In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Kommissions- und Arbeitsgruppenwahlen in der Kompetenz des Gemeinderats am 22. September 2025 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder von folgenden Kommissionen und Arbeitsgruppen: |
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Kommission | Mitglieder | Ersatzmitglieder | |
Baukommission | 9 | ||
Energiestadtkommission | 7 | ||
Feuerwehrkommission | nach Feuerwehrreglement | ||
Kultur- und Sportkommission | 7 | ||
Wahlbüro | 11 | 2 | |
Arbeitsgruppe | |||
OK Zibelimäret | 9 – 13 | ||
Schulgesundheit | 4 |
Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindeverwaltung oder bei einer der Parteien melden (Telefon 062 388 05 00 oder gemeindeverwaltung@oensingen.ch), wobei nur die Baukommission und das Wahlbüro politisch gewählt werden. Anmeldefrist ist der
25. August 2025.
Oensingen, 28. April 2025
GEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident: Fabian Gloor
Stabsstelle: Madeleine Gabi