Validierung der Gemeinderats- und Gemeindepräsidiumswahlen vom 13. April 2025

29. April 2025

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 119 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), 

beschliesst:

  1. Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums vom 13. April 2025, publiziert im öffentlichen Anschlag-kasten sowie auf der Homepage, wird Kenntnis genommen.
     
  2. Innerhalb der dreitägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Be-schwerde erhoben.
     
  3. Die Wahlprotokolle werden genehmigt, und die Gemeinderats- sowie Gemein-depräsidiumswahlen werden validiert.

Oensingen, 28. April 2025

EINWOHNERGEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident: Fabian Gloor
Stabsstelle: Madeleine Gabi

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