Validierung der Gemeinderats- und Gemeindepräsidiumswahlen vom 13. April 2025
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 119 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111),
beschliesst:
- Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums vom 13. April 2025, publiziert im öffentlichen Anschlag-kasten sowie auf der Homepage, wird Kenntnis genommen.
- Innerhalb der dreitägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Be-schwerde erhoben.
- Die Wahlprotokolle werden genehmigt, und die Gemeinderats- sowie Gemein-depräsidiumswahlen werden validiert.
Oensingen, 28. April 2025
EINWOHNERGEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident: Fabian Gloor
Stabsstelle: Madeleine Gabi