
Wahl Gemeindepräsidium (stille Wahlen, Urnengang findet nicht statt)
Informationen
- Datum
- 25. April 2021
- Lokalität
- Wahlbüro, Aula Schulhaus Oberdorf
- Kontakt
- Madeleine Gabi
- Ergebnis
Publikation stille Wahl Gemeindepräsident
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten der Einwohnergemeinde Oensingen für die Amtsperiode 2021 - 2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang fand nicht statt (§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Gloor Fabian, 1989, Betriebsökonom, Gemeindepräsident, Kantonsrat, etc.
Oensingen, 26. April 2021
GEMEINDEVERWALTUNG OENSINGEN
Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger Thal Gäu Olten (§§ 157 und 160 GpR).