Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben

14. September 2026

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen  der letzten Tage wurde  die  Waldbrandgefahr  im  Kanton  Solothurn  auf  die  Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot  auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Bitte beachten Sie für weitere Details die angehängte Medienmitteilung der Kantonspolizei Solothurn.

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2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben (PDF, 98 kB) Download 0 2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben