Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 4 "gross" gesenkt
Die Waldbrandgefahr wurde auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft.
Die Aufhebung des Feuerverbot betrifft aber nur das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Bitte beachten Sie die Vorschriften und Verhaltensanweisungen des Kantons Solothurn. Sie finden diese mit folgendem Link: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-militaer-und-bevoelkerungsschutz/katastrophenvorsorge/waldbrandgefahr/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die nächste ordentliche Lagebeurteilung findet am 3. September 2026 statt.