Hundesteuer 2024

28. März 2024

Alle am 1. April 2024 in der Hundedatenbank Amicus registrierten Hundehalter/innen erhalten in den nächsten Tagen von den Einwohnerdiensten die Rechnung für die Hundesteuer 2024.

Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund CHF 120.

Die Kontrollzeichengebühr des Kantons von CHF 40 fällt für das Jahr 2024 weg.

Hundebesitzer, welche in der ersten Aprilwoche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 15. April 2024 per E-Mail (einwohnerdienste@oensingen.ch) oder telefonisch (062 388 05 05) bei den Einwohnerdiensten melden.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet sein. Die Hundehalter/innen müssen die Anschaffung, den Halterwechsel oder den Tod eines Hundes umgehend bei der Hundedatenbank Amicus und bei den Einwohnerdiensten Oensingen melden.

Nach dem 30. April 2024 wird für nicht angemeldete Hunde bzw. nicht bezahlte Hundesteuern eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.

Einwohnergemeinde Oensingen