Parkraumbewirtschaftung in Oensingen

 

Das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsreglement) vom 11. März 2013 wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 teilrevidiert.

Die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) vom 28. Januar 2013 wurde vom Gemeinderat am 9. März 2020 teilrevidiert. Das Reglement und die Verordnung sind am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Tariffestlegung
Am 9. März 2013 (teilrevidiert am 9. März 2020) hat der Gemeinderat folgende Tarife genehmigt (gültig ab 1. Oktober 2020):

Tarife gebührenpflichtige Parkplätze und blaue Zone (siehe Anhang A, Gebührentarif, der Parkierungsverordnung):

Für die erste Stunde Fr.     1.00 (ohne blaue Zone)
Jede weitere Stunde Fr.     0.50  
Pro Tag Fr.     7.00  
Pro Woche Fr.   30.00  
Pro Monat Fr.   50.00  
Pro Jahr Fr. 420.00  


Parkkarten für die blaue Zone auf öffentlichen Strassen sowie die gebührenpflichtigen Parkplätze (Dr. Walter Pfluger-Platz, Rössliplatz, Parkplätze beim Fussballplatz sowie beim Bienken-Saal) können direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen und bezahlt oder über den Online-Schalter bestellt werden.

Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis maximal 1 Monat besteht eine allgemeine Bezugsberechtigung

Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis 1 Jahr besteht auf Gesuch hin die Bezugsberechtigung namentlich wie folgt: (siehe § 6 Abs. 2 des Parkierungsreglements):

  • Privatpersonen mit Wohnistz in Oensingen
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz in Oensingen

Die Parkkarten sind nicht gültig für die private blaue Zone beim Sunnehof und beim Bahnhof Oensingen.