Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per eUmzug abmelden.

Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter der Einwohnerdienste muss ein amtlicher Ausweis mitgebracht werden.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist vorgängig telefonisch mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen. Ausländische Staatsangehörige haben bei einem Wegzug ins Ausland den Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten abzugeben.

Ein Wegzug ins Ausland kann nicht per eUmzug gemeldet werden.

Preis

CHF 10