Schulzahnpflege

Nach Abschluss der Zahnbehandlungen stellt der Schulzahnarzt den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern eine Rechnung aus. Diese haben die Eltern direkt dem Zahnarzt zu bezahlen. Mit der Detailrechnung können allfällige Beiträge bei der Krankenkasse eingefordert werden.

Folgender Schulzahnarzt steht zur Auswahl:

  • Phuntsok Zahnmedizin, Dr. med. dent. Mitglied SSO, Bienkenstrasse 26, 4702 Oensingen

Damit wir Ihnen den Gemeindebeitrag aus der Schulzahnpflege berechnen resp. auszahlen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Leistungsabrechnung oder Ablehnungsschreiben der Krankenkasse
  • Quittung der bezahlten Zahnarztrechnung
  • Zahnarztrechnung
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung (Bank- oder Postkonto)

Die Abteilung Finanzen berechnet die Gemeindebeiträge an die jeweiligen Behandlungen aufgrund der aktuellen Steuerzahlen (Steuerveranlagung Kanton). Zu beachten ist, dass die Beiträge max. ein Jahr ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden können. Weitere Details entnehmen Sie dem Schulzahnpflegereglement.