Einzahlungsscheine Steuern
Wir können allenfalls die Zahlungsfrist erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist bis maximal vier Monate verlängert wird. Bei Teilzahlungen gewähren wir maximal sechs Monatsraten. Es kommen die im Steuerreglement vorgesehenen Verzugszinsen zur Anwendung. Zusätzlich wird gemäss § 11 des Gebührenreglements Gemeindeverwaltung pro Gesuch eine Aufwandgebühr von CHF 15 belastet.
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 062 388 05 10 | finanzverwaltung@oensingen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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