Einzahlungsscheine Steuern

Ist die Bezahlung Ihrer Gemeindesteuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden?

Wir können allenfalls die Zahlungsfrist erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist bis maximal vier Monate verlängert wird. Bei Teilzahlungen gewähren wir maximal sechs Monatsraten. Es kommen die im Steuerreglement vorgesehenen Verzugszinsen zur Anwendung. Zusätzlich wird gemäss § 11 des Gebührenreglements Gemeindeverwaltung pro Gesuch eine Aufwandgebühr von CHF 15 belastet.
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