Raten / Zahlungserleichterungen

Ist die Bezahlung Ihrer Gemeindesteuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden?

Wir können allenfalls die Zahlungsfrist erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist bis maximal 4 Monate verlängert wird. Bei Teilzahlungen gewähren wir maximal 6 Monatsraten. Es kommen die im Steuerreglement vorgesehenen Verzugszinsen zur Anwendung. Zusätzlich wird eine Aufwandgebühr von CHF 15 belastet (Anhang 1 zum Gebührenreglement).
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