Raten / Zahlungserleichterungen
Wir können allenfalls die Zahlungsfrist erstrecken oder Teilzahlungen bewilligen.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist bis maximal 4 Monate verlängert wird. Bei Teilzahlungen gewähren wir maximal 6 Monatsraten. Es kommen die im Steuerreglement vorgesehenen Verzugszinsen zur Anwendung. Zusätzlich wird eine Aufwandgebühr von CHF 15 belastet (Anhang 1 zum Gebührenreglement).
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 062 388 05 10 | finanzverwaltung@oensingen.ch |
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