Mieterwechsel melden (Liegenschaftsverwaltung)
Die Hauseigentümer haben jeden Ein- und Auszug von Mietern innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch für die Haushaltsvorsteher in Bezug auf die, in ihrem Haushalt lebenden Personen, mit Einschluss von Dienstboten und Untermietern.
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