Mieterwechsel durch Vermieter
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Die Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer haben jeden Ein- und Auszug von Mietern innert 14 Tagen zu melden. Bitte melden Sie den Mieterwechsel inkl. Angaben über das Stockwerk, die Anzahl der Zimmer und den Namen des Vormieters per Post oder über das entsprechende Formular in unserem Online-Schalter. Online-DiensteEs gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Gemeinde Oensingen. Diese können unter der Rubrik "Reglemente" bezogen werden.
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