Müssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?
Die Leiterin Verwaltung (Gemeindeschreiberin) oder der Gemeindepräsident nehmen die Beglaubigung gerne vor. Vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin.
Wichtig: Die Unterschrift muss im Beisein der Leiterin Verwaltung oder des Gemeindepräsidenten erfolgen (nicht vorher unterschreiben). Bei der Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.
Gebühren für Beglaubigungen (§ 6 Gebührenordnung):
Einzelkopie: Fr. 25
Jede weitere Kopie: Fr. 15
Name | Bestellen | Laden |
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Gebührenreglement Gemeindeverwaltung inkl. Anhänge (Gesuch Anlassbewilligung und Merkblatt) | ![]() |
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