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Mutation in der Geschäftsprüfungskommission / Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission schied Carina Baumberger per 30. November 2022 aus der Geschäftsprüfungskommission aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste 5, eingegangen am 23. Januar 2023, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2021-2025 per 23. Januar 2023 als ordentliches Mitglied der Geschäftsprüfungskommission als gewählt erklärt:

Locher Bruno, 1970, von Hasle b. Burgdorf, Betriebstechniker

Oensingen, 30. Januar 2023

EINWOHNERGEMEINDE OENSINGEN

Leiterin Verwaltung: Gerda Graber

 

Rechtsmittel

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger Thal Gäu Olten (§§ 157 und 160 GpR).



Datum der Neuigkeit 30. Jan. 2023
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