Mieterwechsel durch Vermieter

Gemäss § 7 des Polizeireglements der Gemeinde Oensingen müssen die Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer jeden Ein- und Auszug von Mietern innert 14 Tagen melden.

Bitte melden Sie den Mieterwechsel inkl. Angaben über das Stockwerk, die Anzahl der Zimmer und den Namen des Vormieters per Post oder über das entsprechende Formular in unserem Online-Schalter.