Verpflegung für Schüler der Volksschule mit auswärtigem Schulbesuch; Kostenbeteiligung der Gemeinde

Gemäss Volksschutzgesetz umfasst die solothurnische Volksschule die Regelschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, spezielle Förderung) sowie die kantonalen Spezialangebote, nicht aber die Mittelschule (Gymnasium).

Das vorliegende Merkblatt gilt für alle Schüler, welche in Oensingen wohnhaft sind und im Rahmen der Volksschule eine auswärtige Schule besuchen (z.B. Talentförderklasse).

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das vorliegende Merkblatt basieren auf die §§ 48 des Volksschutzgesetzes und 59bis sowie 59ter der Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetzes.

Gesuche um Übernahme der Verpflegungskosten für das vergangene Schuljahr müssen von den Erziehungsberechtigten spätestens am 15. August bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

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