Adressänderung innerhalb von Oensingen

Sie haben innerhalb von Oensingen die Adresse gewechselt? Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen mit.

Die Adressänderung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder per eUmzug erfolgen. Wir bitten Sie, Ihren neuen Mietvertrag oder eine Mietbestätigung beim eUmzug hochzuladen oder das Dokument bei der persönlichen Vorsprache am Schalter vorzuweisen.

Ausländische Staatsangehörige, welche noch einen Ausländerausweis im Papierformat besitzen, müssen diesen zur Adressänderung am Schalter der Einwohnerdienste abgeben. Anschliessend wird durch das Ausweiszentrum Solothurn ein neuer Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Zusätzlich müssen wir bei ausländischen Staatsangehörigen eine Gebühr für Adressänderungen gemäss Gebührenverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz einziehen bzw. in Rechnung stellen. Die Gebühr beträgt:

  • CHF 30 für Personen aus Drittstaaten
  • CHF 30 für erwachsene Personen aus EU/EFTA-Staaten
    (+ CHF 10, wenn noch kein Ausweis im Kreditkartenformat vorliegt.)
  • CHF 20 für minderjährige Personen aus EU/EFTA-Staaten
    (+ CHF 10, wenn noch kein Ausweis im Kreditkartenformat vorliegt.)