Abmeldung ins Ausland

Abmeldung bei den Einwohnerdiensten
Bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz ist eine Abmeldung unter Bekanntgabe der genauen Adresse am Schalter der Einwohnerdienste nötig. Der Heimatschein (Schriften) wird Ihnen ausgehändigt, damit Sie sich im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anmelden können. Das Dokument wird dann bei der Vertretung deponiert (die Heimatgemeinden führen kein Depot mehr).

Bitte bringen Sie zur Abmeldung bei den Einwohnerdiensten untenstehendes Formular ausgefüllt mit.

Wer sich Pensionskassengelder ausbezahlen lässt, seinen Haushalt zollfrei ausführen oder die Krankenkasse kündigen möchte, benötigt eine Abmeldebescheinigung. Diese können Sie nach erfolgter Abmeldung, jedoch frühestens einen Monat vor dem Wegzugsdatum, bei den Einwohnerdiensten beziehen.

Immatrikulation
Schweizer Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten, sich bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu melden. Diese sogenannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht.

Wehrpflichtige und Wehrersatzpflichtige müssen sich innerhalb eines Monats bei der zuständigen Schweizer Vertretung melden. Dies gilt auch nach einem Wohnortswechsel. Die militärische Meldepflicht erlischt erst nach dem dritten Auslandsjahr.

Denken Sie daran, Ihre Post umzuleiten und Abonnemente (Mobiltelefon, Zeitungen, Zeitschriften etc.), Konzessionen (Telefon-, TV- und Radioanschlüsse) und Verträge (Mieten/Leasing, Gas und Strom, Personen und Sachversicherungen, Mitgliedschaften etc.) fristgerecht zu kündigen.

Weitere interessante Informationen finden Sie auf der Website Swissemigration, welche durch das Bundesamt für Migration geführt wird.

Preis

CHF 10