Erste urkundliche Erwähnung

968
Eine Urkunde, mit der König Konrad von Burgund im Jahre 968 die Besitzungen der Abtei Münster-Granfelden bestätigt, bezeugt die Existenz der Gemeinde Oensingen.
Die umfangreichen Besitzungen des schon längst eingegangenen Klosters befinden sich im geographischen Dreieck Le Landeron-Oensingen-Kolmar. Leider lassen sich nicht mehr alle erwähnten Orte mit Sicherheit identifizieren. Ohne Zweifel ist aber unter „Oingesingin cum ecclesia“ Oensingen mit seiner Kirche zu verstehen.

Quelle: Bruno Rudolf: 1000 Jahre Oensingen