Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn zurückgestuft. Der Polizeikommandant hat deshalb mittels Allgemeinverfügung das Feuerverbot im Wald, am Waldrand und an Fluss- und Seeufern ab dem 4. Mai 2020 aufgehoben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der angehängten Medienmitteilung / Allgemeinverfügung der Kantonspolizei.
Dokumente | 2020-05-04_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuerverbot_im_Wald_an_Waldraendern_sowie_an_Fluss-_und_Seeufern_aufgehoben.pdf (pdf, 63.7 kB) Widerruf_Feuerverbot.pdf (pdf, 599.5 kB) |
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