Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn erlässt aufgrund anhaltender Trockenheit und der damit verbundenen Wald- und Flurbrandgefahr, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) und § 60 Absatz 1 i.V.m. § 90 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe vom 24. September 1972 (Gebäudeversicherungsgesetz; BGS 618.111) folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Solothurn, 15. April 2020
POLIZEI KANTON SOLOTHURN
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Departement des Innern, Ambassadorenhof/Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie hat einen Antrag zu enthalten und ist schriftlich zu begründen. Die Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dokument Feuerverbot2020_04_15.pdf (pdf, 58.1 kB)
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